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EU-Marke für britische Unternehmen aus Leeds–Bradford

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EU-Marke für britische Unternehmen aus Leeds–Bradford: Was Unternehmen nach dem Brexit wissen müssen

Seit dem Brexit ist eine EU-Markenanmeldung für britische Unternehmen aus Leeds-Bradford nicht mehr ganz so einfach wie zuvor. Sie müssen einen Vertreter außerhalb Großbritanniens mit der Anmeldung einer EU-Marke beauftragen und nicht mehr wie zuvor einen Vertreter im Heimatland Großbritannien. In diesem Artikel erfahren Sie, was britische Unternehmen beachten müssen, wenn es um die EU-Marke, die Markenanmeldung und die Veränderungen durch den Brexit geht.

EU-Marke und Brexit: Auswirkungen auf bestehende Marken

Vor dem Brexit konnten britische Unternehmen ihre Marken gleichzeitig in Großbritannien und in der gesamten EU mit nur einer Marke schützen lassen, indem sie eine EU-Marke (Unionsmarke) beim Unionsmarkenamt (EUIPO) anmeldeten. Seit dem 1. Januar 2021 hat der Brexit jedoch Auswirkungen auf die Markenschutzrechte britischer Unternehmen. EU-Marken, die vor dem 31. Dezember 2020 eingetragen wurden, wurden automatisch in vergleichbare britische Marken umgewandelt. Diese Marken bieten den gleichen Schutz wie eine britische Marke und gelten für das Vereinigte Königreich.

Für britische Unternehmen aus Leeds-Bradford, die vor dem Brexit eine EU-Marke eingetragen haben, bedeutet dies, dass sie nun eine separate britische Marke haben, die jedoch rechtzeitig verlängert werden muss, um den fortlaufenden Schutz in Großbritannien zu gewährleisten.

Was gilt für neue EU-Marken nach dem Brexit?

Für neue Markenanmeldungen nach dem Brexit gibt es jedoch keine automatische Umwandlung mehr. Ab dem 1. Januar 2021 ist es nicht mehr möglich, eine EU-Marke direkt in Großbritannien zu schützen. Britische Unternehmen müssen daher eine separate Markenanmeldung beim EUIPO (Unionsmarkenamt) anmelden, um Schutz in der EU zu erhalten und eine weitere nationale Marke beim UKIPO (United Kingdom Intellectual Property Office) vornehmen, um Markenschutz im Vereinigten Königreich zu erhalten.

Dies bedeutet, dass Unternehmen, die nach dem Brexit eine EU-Marke anmelden möchten, ihre Marken in der EU und in Großbritannien separat schützen müssen. Die EU-Marke bietet weiterhin Schutz in den 27 EU-Mitgliedstaaten, jedoch nicht mehr in Großbritannien.

Markenanmeldung in der EU

Möchten britische Unternehmen ihre Marke in der EU  schützen, müssen sie eine Markenanmeldung beim EUIPO durchführen. Dies ist das zuständige Markenamt für EU-Marken. Die EU-Markenanmeldung deckt nicht das Vereinigte Königreich ab. Die Markenanmeldung in Großbritannien kann aber selbstverständlich unabhängig von der Anmeldung einer EU-Marke separat durchgeführt werden.

Das britische Unternehmen muss sicherstellen, dass alle formalen Anforderungen und Fristen für Markenanmeldungen in der EU und in UK eingehalten werden. Die Markenanmeldung in Großbritannien wird von der EU-Markenanmeldung getrennt behandelt, was zu zusätzlichen administrativen Schritten führen kann.

Verlängerung von EU-Marken und britischen Marken

Ein wichtiger Punkt, den britische Unternehmen beachten müssen, ist die separate Verlängerung von EU-Marken und britischen Marken. Sowohl die EU-Marke als auch die britische Marke müssen regelmäßig verlängert werden, um den fortlaufenden Markenschutz sicherzustellen.

Da es sich bei den beiden Marken um separate Marken handelt, können auch die Verlängerungsfristen unterschiedlich enden. Eine versäumte Verlängerung kann dazu führen, dass der Markenschutz sowohl in der EU als auch in Großbritannien verloren geht. Es ist daher ratsam, einen rechtzeitigen Überblick über die Verlängerungspflichten zu behalten, um den Schutz beider Marken zu gewährleisten.

Hier finden Sie ein Informationsblatt zur EU-Marke für britische Unternehmen nach dem Brexit.

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Rechtsanwalt bei Markenanmeldung für britische Unternehmen aus Leeds–Bradford

Die Markenanmeldung kann für britische Unternehmen nach dem Brexit komplizierter geworden sein. Daher empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Markenrecht zu Rate zu ziehen, der mit den aktuellen Bestimmungen und Verfahren sowohl in der EU als auch in Großbritannien vertraut ist. Ein erfahrener Anwalt kann bei der Markenanmeldung, der Prüfung auf bestehende Rechte und der Verlängerung der Marken hilfreich sein.

Darüber hinaus kann ein Rechtsanwalt sicherstellen, dass die Markenstrategie Ihres Unternehmens optimal aufgestellt ist und keine Rechte verletzt werden. Insbesondere wenn Sie als britisches Unternehmen in beiden Märkten aktiv bleiben möchten, hilft ein Anwalt dabei, den Markenschutz in der EU und in Großbritannien auf die richtige Weise zu organisieren.

Für Unterstützung bei der Markenanmeldung in Großbritannien oder in der EU können sich britische Unternehmen an das UKIPO oder an einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt wenden. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Marken rechtlich optimal geschützt sind.

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