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Das Unionsmarkenamt (EUIPO) hat kürzlich entschieden, den Markenschutz für den Begriff „INSTANT SNOW“ im Zusammenhang mit Christbaumschmuck abzulehnen. Der Grund: Der Begriff ist rein beschreibend und enthält lediglich Informationen zur Art und Beschaffenheit der Waren, was ihn für den Markenschutz ungeeignet macht. „INSTANT SNOW“ vermittelt klar, dass es sich um künstlichen Schnee handelt, der sofort verwendet werden kann. Besonders zur Weihnachtszeit wird Kunstschnee häufig als Dekoration genutzt, insbesondere für den Christbaumschmuck, so das EUIPO. Da der Ausdruck lediglich eine beschreibende Funktion erfüllt und keine unterscheidungskräftige Markencharakteristik aufweist, wurde der Schutz als Marke abgelehnt.
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