Bartel Legal - Strong brands require reliable protection. We're at your side.

Markenanmeldung in Großbritannien

Expert article on trademark law

Markenanmeldung in Großbritannien – Professioneller Markenschutz für Ihr Unternehmen

Egal, wo sich Ihr Unternehmen befindet, Sie können eine Marke in Großbritannien anmelden und schützen lassen. Seit dem BREXIT ist es nicht mehr möglich, über die EU-Marke Markenschutz in Großbritannien zu erhalten. Unternehmer müssen, wenn Großbritannien ein relevanter Markt ist, für eine separate Markeneintragung sorgen. Der Markenschutz in Großbritannien gilt für England, Schottland, Wales und Nordirland. Die Anmeldung erfolgt beim United Kingdom Intellectual Property Office (UKIPO), der zuständigen Behörde für geistiges Eigentum in Großbritannien.

Als erfahrene Anwälte für Markenrecht unterstützen wir Sie mithilfe unserer UK-Kollegen bei der Markenanmeldung im Vereinigten Königreich und sorgen dafür, dass Ihre Marke gemäß den britischen Vorschriften korrekt registriert wird.

Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung zur Markenanmeldung in Großbritannien und sichern Sie Ihre Marke erfolgreich ab!

Eintragungsverfahren bei der Anmeldung einer britischen Marke beim UKIPO – Der richtige Weg zum Markenschutz

Die Anmeldung einer Marke in Großbritannien kann nicht nur national mit Hilfe unserer UK-Kollegen beim United Kingdom Intellectual Property Office (UKIPO) erfolgen, sondern auch über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Welche dieser beiden Optionen für Ihr Unternehmen Sinn macht, klären wir mit Ihnen im Rahmen einer Vorab-Beratung. 

 

Zur Anmeldung einer IR-Marke mit Schutz in Großbritannien:

 

  • Die Anmeldung einer britischen Marke erfolgt über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf. 

    • Dabei wird eine sogenannte Basismarke, die zuvor als nationale Marke beispielsweise in Deutschland angemeldet/eingetragen wurde,an die WIPO weitergeleitet und von ihr international registriert (IR-Marke). 

    • Die IR-Marke wird sodann an das UKIPO weitergeleitet, die die Einhaltung er nationalen Anforderungen an den Markenschutz prüft. Wird die IR-Marke vom UKIPO akzeptiert, wird der Markenschutz auf Großbritannien ausgeweitet.

  • Dieses Verfahren ist möglich, wenn sowohl das Ursprungsland der Basismarke als auch Großbritannien Mitglieder des Madrider Markenabkommens (MMA) bzw. des Protokolls zum Madrider Markenabkommen (PMMA) sind. 

    • Das gilt für deutsche Marken, Unionsmarken sowie viele andere Länder.

  • Die Anmeldung einer Internationalen Registrierung (IR-Marke) mit Schutz in Großbritannien muss zunächst bei dem nationalen Markenamt des Ursprungslandes (z. B. DPMA für deutsche Marken oder EUIPO für Unionsmarken) eingereicht werden. 

    • Nach der Prüfung wird die Anmeldung an die WIPO weitergeleitet, die die Anmeldung erneut prüft und schließlich an das UKIPO weitergibt, wo die Eintragung nach der finalen Prüfung erfolgt.

Lassen Sie uns den gesamten Anmeldeprozess für Ihre britische Marke professionell begleiten. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zur Markenanmeldung in Großbritannien und sichern Sie Ihre Marke jetzt ab!

Prüfung der Schutzfähigkeit einer Marke und Kollisionsrecherche vor der Markenanmeldung in Großbritannien – So vermeiden Sie teure Fehler

  • Bevor Sie eine Marke in Großbritannien anmelden, ist es wichtig, den von Ihnen gewählten Namen auf sogenannte „absolute Schutzhindernisse“ zu überprüfen durchzuführen. 

    • Das UK Intellectual Property Office (UKIPO) wird Ihre Marke nur dann eintragen, wenn keine absoluten Schutzhindernisse vorliegen. 

    • Ein absolutes Schutzhindernis kann beispielsweise bestehen, wenn der Marke die notwendige Unterscheidungskraft fehlt oder sie aufgrund eines beschreibenden Charakters nicht eingetragen werden kann. 

    • Auch eine Täuschungsgefahr oder ein Freihaltebedürfnis für die Zeichenfolge können zum Ausschluss der Marke führen.

  • Warum Kollisionsrecherche wichtig ist:

    • Um das Risiko einer Kollision mit einer älteren, verwechslungsfähigen Marke zu minimieren, ist eine gründliche Markenrecherche vor der Anmeldung unerlässlich. 

    • Wird Ihre Marke trotz einer Kollision mit einer älteren Marke eingetragen, kann der Inhaber der älteren Marke Widerspruch gegen die Anmeldung einlegen,ceine Löschungsklage erheben oder Ihr Unternehmen abmahnen.

  • Kollisionsrecherche spart Kosten

    • Die Kosten eines Rechtsstreits bzw. eines Widerspruchsverfahrens oder einer Löschungsklage sind in der Regel deutlich höher als die Kosten einer professionellen Kollisionsrecherche. 

    • Durch eine rechtzeitige und umfassende Recherche können Sie mögliche Konflikte frühzeitig erkennen und vermeiden.

Vermeiden Sie teure Markenstreitigkeiten in Großbritannien und lassen Sie sich von uns professionell bei der Kollisionsrecherche unterstützen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine gründliche und kosteneffiziente Markenrecherche vor Ihrer Markenanmeldung in Großbritannien!

Gebühren bei der Markenanmeldung in Großbritannien – Was Sie wissen sollten

Die Anmeldung einer britischen Marke als Internationale Registrierung (IR-Marke) ist mit verschiedenen Gebühren verbunden, die sich nach der Anzahl der gewählten Nizzaklassen richten und den jeweiligen Markenämtern zugeordnet sind. Hier eine Übersicht der wichtigsten Gebühren:

  • Gebühren bei der Anmeldung einer Marke:

    • Weiterleitungsgebühren der Markenämter (DE + EU): DPMA-Gebühren: 180,00 EUR für die Weiterleitung nach Anmeldung der Basismarke und ohne die Kosten für die Anmeldung der Basismarke bzw. EUIPO-Gebühren 300,00 EUR für die Weiterleitung nach Anmeldung der Basismarke und ohne die Kosten für die .

    • WIPO-Gebühren: 653,00 CHF für eine Wortmarke oder eine schwarz-weiße Bildmarke oder 903,00 CHF für eine farbige Bildmarke oder Wort-/Bildmarke (Grundgebühr der Weltorganisation für geistiges Eigentum)

    • UKIPO-Gebühren: 202,00 CHF für die erste Nizzaklasse und 56,00 CHF für jede zusätzliche Klasse ab der zweiten Nizzaklasse (Gebühren des britischen Markenamts).

  • What is a Nice Class?

    • Bei der Markenanmeldung in Großbritannien müssen Sie angeben, für welche Waren oder Dienstleistungen Ihre Marke geschützt werden soll. 

    • These can be classified into one of the 45 Nice classes. 

    • Die Gebühren der WIPO und des UKIPO hängen davon ab, wie viele Nizzaklassen Sie für Ihre Marke auswählen. 

  • Verlängerung der Marke nach 10 Jahren:

    • Für die Verlängerung einer Marke mit Schutzwirkung in Großbritannien nach jeweils zehn Jahren fallen folgende Gebühren an:

    • WIPO: Zusätzlich zur WIPO-Grundgebühr iHv 653 CHF werden 224,00 CHF für die erste Nizzaklasse und 56,00 CHF für jede weitere Nizzaklasse ab der zweiten Klasse erhoben.

    • UKIPO (direkt): Wenn die Marke national angemeldet wurde und somit direkt beim UKIPO verlängert werden kann, betragen die Gebühren 200,00 GBP für die erste Nizzaklasse und 50,00 GBP für jede zusätzliche Klasse ab der zweiten.

Unser Anwalt für Markenrecht berät Sie zu den Anmeldegebühren und Verlängerungsoptionen und hilft Ihnen, den Markenschutz in Großbritannien kosteneffizient und rechtssicher zu gestalten. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zur Markenanmeldung in Großbritannien!

Benutzungsschonfrist nach der Eintragung einer Marke in Großbritannien – Was Sie wissen sollten

In Großbritannien gilt eine fünfjährige Benutzungsschonfrist nach der Markeneintragung. Das bedeutet, dass eine Marke spätestens fünf Jahre nach der Registrierung in Großbritannien tatsächlich genutzt werden muss, um den rechtlichen Schutz zu bewahren.

  • Was passiert, wenn die Marke nicht genutzt wird?

    • Wird die eingetragene britische Marke innerhalb dieser fünf Jahre nicht rechtserhaltend genutzt, kann ein Dritter einen Löschungsantrag stellen. 

    • Die Marke wird dann gelöscht, es sei denn, der Markeninhaber kann eine gültige Nutzung nachweisen.

  • Warum die Benutzungsschonfrist wichtig ist

    • Die Benutzungsschonfrist schützt den Markenschutz vor Marken, die nur zu dem Zweck eingetragen werden, um anderen die Nutzung ähnlicher Marken zu erschweren. 

    • Um den Markenschutz langfristig aufrechtzuerhalten, ist es wichtig, die Marke aktiv im Handel zu nutzen.

Unsere Anwälte für Markenrecht beraten Sie zur Nutzungspflicht Ihrer Marke und helfen Ihnen, den Markenschutz langfristig zu sichern. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zur Benutzungsschonfrist Ihrer Marke in Großbritannien!

Markenanmeldung in Großbritannien – Professionelle Unterstützung durch Anwälte für Markenrecht

Unsere Anwälte für Markenrecht unterstützen Sie bei der Markenanmeldung in Großbritannien und sorgen dafür, dass Ihre Marke rechtssicher und effizient beim UKIPO eingetragen wird. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Markenrecherche über die Anmeldung bis zur Überwachung des Markenschutzes. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Marke in Großbritannien optimal abzusichern.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine umfassende Beratung zur Markenanmeldung in Großbritannien!

Make an inquiry now

We will be happy to advise you comprehensively and personally on your concerns.

Make an inquiry now

We will be happy to advise you comprehensively and personally on your concerns.

Area of law

contact

Your law firm Bartel Legal.

address

Opening hours

Mon – Fri 08:30 – 18:00

contact

en_USEnglish