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Ein kurzer Rückblick auf eine frühere Entscheidung des Unionsmarkenamts zur Schutzfähigkeit der Wortmarke „best weekend“ im Bereich der Hoteldienstleistungen und Hotelwerbung:
Wie bekannt, werden Marken, die Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben (hier: Hoteldienstleistungen, Hotelwerbung), von den Markenämtern nicht eingetragen.
Dies gilt auch für die Wortfolge „best weekend“. Sie stellt lediglich eine werbliche Aussage dar, die dem Verbraucher direkt vermittelt, dass es sich um eine Dienstleistung handelt, die ihm ermöglicht, das bestmögliche Wochenende zu erleben, so das Markenamt.
In diesem Sinne: Ein schönes Wochenende!
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