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Das Unionsmarkenamt (EUIPO) hat entschieden, dass die Bezeichnung „Nuts & Choc“ für Nussriegel nicht als (Wort-)Marke geschützt werden kann, da sie rein beschreibend ist. Eine Marke muss über einen gewissen Grad an Originalität und Unterscheidungskraft verfügen, um als schutzfähig zu gelten. Auch wenn eine grafisch originelle Gestaltung einer Marke oft hilft, sie als Wort-/Bildmarke zu registrieren, reichen „werbeübliche“ Stilmittel allein nicht aus.
Im Fall der Wort-/Bildmarke „NUTS & Choc“ stellt das EUIPO fest, dass die Anmeldung lediglich aus einem beschreibenden Wortelement sowie dekorativen, ornamentalen Bestandteilen besteht. Diese Kombination fügt sich zu einem Gesamtarrangement zusammen, das nicht über die beschreibende Bedeutung der Einzelbestandteile hinausgeht. Eine tatsächliche Unterscheidungskraft oder Fantasieüberschuss fehlt.
Hätte das Logo ein phantasievolles Bildelement enthalten, das mehr als gewöhnliche werbliche Elemente wie Sternchen darstellt, hätte es wahrscheinlich gereicht, um die Marke als schutzfähig zu qualifizieren.
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