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Das Unionsmarkenamt (EUIPO) hat entschieden, dass die Marken „VULCANOSSI“ und „VEGANOSSI“ im Bereich der Wurstwaren verwechslungsfähig ähnlich sind und hat daher die Eintragung der Marke „VULCANOSSI“ abgelehnt. Die Anmelderin argumentierte, dass die Endung „-nossi“ durch den Bezug zur Wurstsorte „Cabanossi“ vernachlässigbar sei und daher keinen Einfluss auf die Verwechslungsgefahr habe. Das EUIPO ist dieser Ansicht jedoch nicht gefolgt.
Die Behörde erklärte, dass die Wortanfänge beider Marken als eigenständige Elemente mit eigener Bedeutung wahrgenommen würden. So setzt sich die Marke „VULCANOSSI“ aus den Bestandteilen „VULCAN“ und „OSSI“ zusammen, während „VEGANOSSI“ aus den Elementen „VEGAN“ und „OSSI“ besteht. Besonders hervorzuheben ist, dass der Begriff „OSSI“ im Deutschen umgangssprachlich für eine Person verwendet wird, die aus Ostdeutschland stammt, was zusätzlich zu einer Verwechslungsgefahr führt. Aus dieser Perspektive wurden beide Marken als zu ähnlich angesehen, um die Verwechslungsgefahr auszuschließen.
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