Markenlizenzen, Abgrenzungsvereinbarungen, Markenübertragung
Für unsere Mandanten erstellen wir individuelle Verträge, die ihre Marken absichern und dabei auf die Wünsche und Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind. Wir kümmern uns um Lizenzverträge, Vereinbarungen zur Markenübertragung, aber auch um alle anderen Arten von markenrechtlichen Verträgen wie beispielsweise Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen.
Bei Lizenzverträgen kennen wir die Knackpunkte, die nicht nur die Beziehung mit Vertragspartnern gestalten, sondern letztlich auch das Bestehen und den Erhalt der Markenrechte selbst betreffen.
Die Verhandlungsposition unserer Mandanten behalten wir bei allen Verträgen genau im Blick. Statt Standardformulierungen zu nutzen, greifen wir auf ein breites Spektrum an rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zurück. Wir prüfen genau, was beide Verhandlungspartner wirklich erreichen wollen und entwerfen einen auf die individuellen Anforderungen angepassten Vertrag.
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