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Das Unionsmarkenamt (EUIPO) hat kürzlich den Markenschutz für den Begriff „Liebling’s Suppe“ in Verbindung mit den Waren „Futtermittel und Tiernahrung“ abgelehnt. Die Begründung: Der Begriff enthält lediglich „lobende Werbeinformationen“ und bietet keinen ausreichenden Unterscheidungswert, um als Marke anerkannt zu werden. Laut EUIPO vermittelt „Liebling’s Suppe“ in diesem Kontext nur den Eindruck, es handele sich um ein Produkt, das speziell für den „Liebling“ – also das Haustier – gemacht wurde, und suggeriert, dass die Suppe besonders gesund, schmackhaft oder mit Zusatzstoffen wie Ballaststoffen angereichert ist. Solche Aussagen gelten jedoch nicht als markenfähig, da sie keine Originalität oder Individualität aufweisen, die für den Markenschutz erforderlich sind.
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