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Bundespatentgericht zum Markenschutz von „Ei, ei, ei, ei, ei“

Fachbeitrag im Markenrecht

Bundespatentgericht zum Markenschutz von „Ei, ei, ei, ei, ei“

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat sich mit der Frage befasst, ob die Wortfolge „Ei, ei, ei, ei, ei“ als Marke für Getränke (z.B. Eierlikör) und Verpflegungsdienstleistungen geschützt werden kann (BPatG, Beschluss vom 18.07.2022, Az. 29 W (pat) 508/21). Das Gericht entschied, dass diese Wortfolge lediglich eine „fünffach wiederholte und daher besonders einprägsame schlagwortartige Zutatenangabe [Eier, Eibestandteile oder Eiprodukte] und/oder einen durch die Verfünffachung besonders eindringlich wirkenden Ausdruck des Erstaunens“ darstellt. Solche beschreibenden Angaben oder werblichen Ausdrücke dienen lediglich der Anpreisung und besitzen daher keine Unterscheidungskraft. Sie können nicht als Marke eingetragen werden.

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