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Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Immelmann“ und „Mümmelmann“ im Getränkesektor

Fachbeitrag im Markenrecht

Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Immelmann“ und „Mümmelmann“ im Getränkesektor

Das Unionsmarkenamt (EUIPO) hat entschieden, dass die Marken „Immelmann“ und „Mümmelmann“ im Bereich der Getränke verwechslungsfähig ähnlich sind. Der Hauptgrund für diese Entscheidung liegt in der schriftlichen und klanglichen Übereinstimmung der Endung „-mmelmann“, die bei beiden Marken identisch ist. Interessanterweise hat das EUIPO jedoch nicht die Bedeutung des Begriffs „Mümmelmann“ im Deutschen berücksichtigt, da es sich bei der Beurteilung um den spanischsprachigen Verbraucher handelt. In Spanien, und generell in der Sichtweise des EUIPO, besitzen beide Begriffe keine spezifische Bedeutung.

Dieser Umstand erklärt sich durch die Tatsache, dass es sich bei den betroffenen Marken um EU-Marken handelt, deren Beurteilung auf alle 27 offiziellen Sprachen der EU abgestellt wird. Damit wird die Wahrnehmung der Marken durch den Durchschnittsverbraucher in sämtlichen Mitgliedstaaten berücksichtigt, nicht nur auf die Bedeutung in einer bestimmten Landessprache.

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