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Vorsicht bei der Nutzung von Vornamen im Bereich Bekleidung

Fachbeitrag im Markenrecht

Vorsicht bei der Nutzung von Vornamen im Bereich Bekleidung

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass Vornamen grundsätzlich frei verwendet werden dürfen – insbesondere bei der Entwicklung neuer Modemarken. Dieses weitverbreitete Missverständnis kann jedoch schnell zu rechtlichen Problemen führen.

Was viele nicht wissen:

Auch Vornamen können markenrechtlich geschützt sein, wenn sie als Marke eingetragen wurden. Das kann auch für eventuell eher gebräuchlich klingende Namen gelten, nicht nur für prominente Beispiele wie „Tommy Hilfiger“ oder „Calvin Klein“. Hier sind die Namen längst zu starken Marken geworden, deren Schutzinhaber konsequent gegen Nachahmungen oder verwechslungsfähige Bezeichnungen vorgehen.

Die Risiken im Überblick:

  • Abmahnungen und Unterlassungsansprüche: Die unbefugte Nutzung eines geschützten Vornamens kann schnell zu kostspieligen Abmahnungen führen.
  • Schadensersatzforderungen:  Schadensersatzansprüche können drohen.
  • Rückruf und Vernichtung: Bereits produzierte Ware muss möglicherweise vom Markt genommen werden.

Mein Tipp:

Bevor Sie einen Vornamen als Marke oder als Produktbezeichnung– insbesondere im Bereich Bekleidung – verwenden, sollten Sie unbedingt eine umfassende Markenrecherche durchführen oder zumindest durch eine angepasste Benutzung vermeiden, Markenverletzungen zu verursachen. So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihre Investitionen.

Sie haben Fragen zum Markenrecht oder benötigen Unterstützung? Sprechen Sie mich gerne an!

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