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Anmeldeverfahren Internationale Registrierung (IR-Marke) - Ablauf und Vorbereitung

Fachbeitrag im Markenrecht

1. Vorbereitung der Anmeldung

  • Grundmarke erforderlich: Eine IR-Marke setzt voraus, dass bereits eine nationale Marke (z. B. DPMA oder IGE) oder eine Unionsmarke (EUIPO) als sogenannte Basismarke angemeldet oder eingetragen ist.

  • Markenrecherche: Vorab sollte geprüft werden, ob identische oder ähnliche Marken in den Zielländern bestehen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

  • Wahl der Zielländer: Sie entscheiden, in welchen Mitgliedstaaten des Madrider Abkommens/Protokolls Markenschutz beansprucht werden soll.

  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: Das Verzeichnis der Basismarke wird grundsätzlich übernommen. Da die WIPO und die Zielländer aber eigene Anforderungen haben, können Anpassungen notwendig sein.

2. Einreichung der Anmeldung

  • Die Anmeldung wird über das Amt der Basismarke (z. B. DPMA, EUIPO oder IGE) eingereicht.

  • Dieses Amt leitet die Anmeldung an die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) in Genf weiter.

  • Mit Einreichung sind die amtlichen Anmeldegebühren zu zahlen (Grundgebühr 653 CHF in Schwarz-Weiß / 903 CHF in Farbe; zusätzliche Gebühren je Klasse und je benanntem Land).

3. Prüfung durch die WIPO

  • Formale Prüfung: Die WIPO prüft, ob die Anmeldung vollständig ist und die Gebühren gezahlt sind.

  • Prüfung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses: Die WIPO kontrolliert, ob die Begriffe klar, eindeutig und international akzeptabel formuliert sind.

    • Abweichungen von der Basismarke sind möglich, wenn die Begriffe nicht den WIPO-Vorgaben entsprechen.

    • Gegebenenfalls fordert die WIPO Anpassungen oder lehnt unklare Begriffe ab.

  • Internationale Registrierung: Erfüllt die Anmeldung die Voraussetzungen, trägt die WIPO die Marke ins internationale Register ein und veröffentlicht sie im WIPO Gazette of International Marks.

  • Wichtig: Die WIPO prüft keine älteren Rechte und keine materiellen Eintragungshindernisse.

4. Prüfung in den benannten Ländern

  • Jedes benannte Land prüft die Marke nach seinen nationalen Vorschriften:

    • Formale Voraussetzungen (inkl. Verzeichnis).

    • Absolute Schutzhindernisse (z. B. fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben).

    • Teilweise auch Widerspruchsverfahren oder Prüfungen auf ältere Rechte – abhängig vom jeweiligen Land.

  • Lehnt ein Land die Eintragung ab, gilt der Schutz dort als verweigert, bleibt aber in den anderen Ländern bestehen.

5. Schutzdauer

  • Die IR-Marke ist 10 Jahre ab dem Anmeldetag geschützt und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.

  • Verlängerung und Verwaltung erfolgen zentral über die WIPO, auch wenn die Marke in vielen Ländern eingetragen ist.

Kurz gesagt:

Die IR-Marke ist ein effizientes Verfahren, um mit einer einzigen Anmeldung Schutz in vielen Ländern zu erlangen. Die WIPO übernimmt eine formale Prüfung einschließlich des Verzeichnisses, während die eigentliche inhaltliche Prüfung in den benannten Ländern erfolgt.

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