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Ist eine beschreibende Marke wirklich risikofrei?

Fachbeitrag im Markenrecht

Ist eine beschreibende Marke wirklich risikofrei?

Der Gedanke liegt nahe: Jeder kann diesen Begriff doch verwenden – oder etwa nicht?

Sie planen, einen neuen Produktnamen einzuführen und denken darüber nach, einen naheliegenden Begriff zu wählen, den Sie für beschreibend und daher frei verwendbar halten. Möglicherweise möchten Sie diesen mit Ihrem Unternehmensnamen kombinieren. Sie denken vielleicht, dass es unnötig ist, nach ähnlichen Marken zu recherchieren. Aber ist das wirklich so?

Die Schwierigkeit, die „freie Verwendbarkeit“ bestimmter Begriffe zu beurteilen und die damit verbundenen Risiken einzuschätzen, wird durch zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichts erster Instanz (EuG) verdeutlicht. In einem Fall wurde eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen „Sedus Ergo+“ und „Ergoplus“ für Möbel abgelehnt, während sie in einem anderen Fall zwischen den Zeichen „Team Beverage“ und „TEAM“ für Versicherungsdienstleistungen bejaht wurde.

Im ersten Fall (EuG, Urteil vom 13. Oktober 2021, T-429/20) verneinte das EuG eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen „Sedus Ergo+“ und „Ergoplus“ für Möbel mit der Begründung:

„Die ältere Marke ‚Ergoplus‘ verweist auf Begriffe wie Ergonomie und stellt eine Anspielung auf Möbel dar, für die Ergonomie eine wichtige Eigenschaft ist. Ebenso ergänzt das Zeichen ‚PLUS/+‘ den Hinweis auf Ergonomie. Aufgrund der geringen Unterscheidungskraft des übereinstimmenden Bestandteils ‚ERGOPLUS‘ bzw. ‚ergo+‘ ermöglicht das Vorhandensein des Bestandteils ‚Sedus‘ in der angemeldeten Marke eine klare Unterscheidung zwischen den Marken.“

Im zweiten Fall (EuG, Urteil vom 1. Dezember 2021, T-359/20) bejahte das EuG eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen „Team Beverage“ und „TEAM“ für Versicherungsdienstleistungen:

„Der Zusammenhang zwischen dem Begriff ‚Team‘ und Versicherungsdienstleistungen ist zu vage und unbestimmt, um dem Begriff einen beschreibenden Charakter zu verleihen. Obwohl die suggerierte Teamarbeit potenziellen Kunden zugutekommen kann, gilt dies nicht explizit für Versicherungsdienstleistungen. Das Vorhandensein des Wortes ‚Beverage‘ reicht nicht aus, um die Marken entscheidend voneinander abzugrenzen, da die ersten Silben identisch sind.“

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