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Schutzfähigkeit von Buchstabenkombinationen als Marke - wann ist sie gegeben?

Fachbeitrag im Markenrecht

Schutzfähigkeit von Buchstabenkombinationen als Marke – wann ist sie gegeben?

Buchstabenkombinationen begegnen uns im geschäftlichen Alltag häufig – etwa als Typenbezeichnungen, Abkürzungen oder interne Produktcodes. Doch wann sind sie auch als Marke schutzfähig?

Rechtlich gilt: Eine Buchstabenfolge kann als Marke eingetragen werden, sofern sie keine unmittelbar beschreibende Funktion erfüllt und auch sonst unterscheidungskräftig ist.

Das ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn sie nicht als gebräuchliche oder verständliche Abkürzung einer beschreibenden Angabe wahrgenommen wird.

Eine Schutzfähigkeit scheidet regelmäßig aus, wenn die Buchstabenkombination:

  • eine Typen-, Maß- oder Größenangabe darstellt,
  • als Abkürzung für eine beschreibende Angabe gebräuchlich ist oder
  • im Zusammenhang mit der Ware oder Dienstleistung beschreibend verstanden wird.

Ob eine Buchstabenverbindung unterscheidungskräftig ist, erfordert daher eine sorgfältige rechtliche Bewertung – vor der Anmeldung als Marke.

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