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Falsches Warenverzeichnis bei Markenanmeldungen von Onlineshops

Fachbeitrag im Markenrecht

Falsches Warenverzeichnis bei Markenanmeldungen von Onlineshops

Ein häufiger Fehler bei der Markenanmeldung von Online-Shops: Die Marke wird für Waren geschützt, obwohl der Shop selbst keine oder nur wenige Waren mit dieser Marke kennzeichnet. In vielen Fällen ist das eigentliche „Produkt“ des Shops die Plattform oder der Online-Shop selbst.

Beispiel: Zahlreiche Onlineshops, wie etwa Zalando, verwenden ihre Marke für den Shop als solchen, verkaufen jedoch Produkte anderer Marken, wie etwa Bekleidung der Marke „Boss“.

Der korrekte Ansatz wäre es, die Dienstleistung „Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf … [z.B. Bekleidung]“ zu schützen. Sollte in Zukunft geplant sein, eigene Produkte wie beispielsweise T-Shirts anzubieten, macht es natürlich Sinn, die Marke auch für diese Waren zu sichern.

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