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Ihre Kanzlei Bartel Legal.
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Kampenwandstraße 90
83229 Aschau - +49 8052 6779973
- u.bartel@bartel.legal
Öffnungszeiten
Mo – Fr 08:30 – 18:00
Die Marken eines Unternehmens zählen oft zu den wichtigsten Vermögenswerten. Umso wichtiger ist es, Markenrechte strategisch gut aufzustellen. Wir helfen dabei, Marken bestmöglich zu schützen und Firmennamen abzusichern. Eine Markenanmeldung sichert dabei Rechte.
Wenn Mandanten einen Namen oder ein Logo schützen möchten, überprüfen wir als Erstes die Schutzfähigkeit als Marke . Auf diese Weise verhindern wir, dass das Markenamt die Marke als schutzunfähig zurückweist, weil sie keine Unterscheidungskraft hat oder rein beschreibend ist. Wir analysieren auch, wie eine Marke benutzt werden soll und beraten im Hinblick auf die geeignete Eintragungsform.
Anschließend entwickeln wir ein für das Produkt beziehungsweise das Unternehmen maßgeschneidertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis als Grundlage für die Markenanmeldung. Auf diese Weise können wir den Schutzumfang der Marke sehr gut ausrichten und dafür sorgen, dass sie bestmöglich abgesichert ist.
Je nachdem, wo die Marke mittelfristig verwendet werden soll, melden wir sie als deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als EU-Marke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) an. Sollte eine Marke durch eine internationale Registrierung in mehreren Ländern oder Regionen geschützt werden, reichen wir eine internationale Registrierung beim DPMA bzw. beim EUIPO ein, die von dort aus zur WIPO weitergeleitet wird. Selbstverständlich unterstützen wir auch bei Markenanmeldungen im Ausland. Hier greifen wir auf unser weltweites Netzwerk von Markenanwälten zurück.
Sollten im Anmeldeverfahren einzelne Waren und Dienstleistungen oder die Schutzfähigkeit einer Marke von den Ämtern beanstandet werden, beraten und vertreten wir auch hier.
Ebenso unterstützen wir, falls Widerspruch gegen die Eintragung der Marke eingelegt wird und ein Widerspruchsverfahren wegen angeblicher Verwechslungsgefahr geführt werden muss. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, und geeignete Verteidigungsmöglichkeiten wie auch den Spielraum für einvernehmliche Einigungen, wie beispielsweise Abgrenzungsvereinbarungen z. Selbstverständlich streiten wir auch für unsere Mandanten vor den Markenämtern und bereiten entsprechende Schriftsätze vor.
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