Bartel Legal - Starke Marken benötigen einen zuverlässigen Schutz. Wir stehen Ihnen zur Seite

Rechtsanwalt Markenanmeldung in der Schweiz Aschau

Dienstleistung im Markenrecht

Markenanmeldung in der Schweiz – Ihre Anwälte für Markenrecht an Ihrer Seite

Unsere Anwälte für Markenrecht bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Anmeldung Ihrer Marke beim Institut für geistiges Eigentum (IGE) in der Schweiz.

Warum die Markenanmeldung in der Schweiz wichtig ist

Die Schweiz bietet Unternehmen hervorragende rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz ihrer Markenrechte. Eine eingetragene Marke sichert Ihnen exklusive Nutzungsrechte und schützt vor Nachahmern.

Unser erfahrener Anwalt hilft Ihnen, die Anmeldung mithilfe ihrer Kollegen in der Schweiz korrekt durchzuführen und rechtliche Stolpersteine zu vermeiden. Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Marke in der Schweiz rechtssicher und effektiv geschützt wird. Wir begleiten Sie von der ersten Markenrecherche bis hin zur langfristigen Markenpflege.

Verfahrensablauf der Markenanmeldung in der Schweiz – Ihr Weg zur rechtssicheren Marke

Der Verfahrensablauf bei der Markenanmeldung in der Schweiz umfasst mehrere Schritte, die wir Ihnen im Detail erklären:

  • Recherche: Zunächst prüfen wir, ob Ihre Marke bereits durch ähnliche Markenrechte gefährdet ist.
  • Anmeldung via E-Trademark: Die Anmeldung Ihrer Marke erfolgt bequem online über das E-Trademark-System. Hierbei unterstützen uns unsere Schweizer Kollegen.
  • Eingangsprüfung: Nach der Einreichung wird Ihre Anmeldung vom Institut für geistiges Eigentum (IGE) geprüft.
  • Gesuch auf Swissreg einsehbar: Ihr Gesuch wird öffentlich auf Swissreg veröffentlicht, um Dritten Einsicht zu gewähren.
  • Hinterlegungsbescheinigung: Sie erhalten eine Hinterlegungsbescheinigung als Nachweis der erfolgreichen Anmeldung.
  • Formelle und materielle Prüfung: Die Marke wird sowohl formell als auch materiell geprüft, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Nationale Eintragung: Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die nationale Eintragung Ihrer Marke.
  • Publikation auf Swissreg: Ihre eingetragene Marke wird auf Swissreg veröffentlicht.
  • Eintragungsbescheinigung: Sie erhalten eine Eintragungsbescheinigung, die den Markenschutz bestätigt.
  • Widerspruch: Nach der Veröffentlichung können Dritte Widerspruch gegen die Eintragung einlegen.

Sichern Sie Ihre Marke in der Schweiz – Unser Anwaltfür Markenrecht begleitet Sie durch den gesamten Anmeldeprozess und stellt sicher, dass Ihre Marke effizient und rechtssicher eingetragen wird. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Marke professionell in der Schweiz anzumelden!

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bei der Markenanmeldung – Wichtige Schritte für den Markenschutz

Marken bieten nur dann einen rechtlichen Schutz, wenn sie mit bestimmten Waren und Dienstleistungen verbunden sind. Bei der Markenanmeldung müssen Sie daher genau angeben, für welche Produkte oder Dienstleistungen Sie Ihre Marke schützen lassen möchten.

  • Nizza-Klassifikation – Einteilung in 45 Klassen

    • Die Waren und Dienstleistungen sind gemäß der „Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen“ nach dem Abkommen von Nizza in insgesamt 45 Klassen unterteilt. 

    • Jede Klasse umfasst spezifische Produkte oder Dienstleistungen. 

    • Es ist wichtig, dass Sie die Waren und Dienstleistungen so präzise wie möglich benennen, um sicherzustellen, dass Ihre Marke genau für die Produkte geschützt ist, die Sie tatsächlich vertreiben oder anbieten wollen. 

    • Beachten Sie, dass nach der Markeneintragung keine Erweiterung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses mehr möglich ist.

  • Beispiel und Präzision bei der Klassifizierung

    • Die Klasse 15 umfasst den Titel „Musikinstrumente; Notenständer und Ständer für Musikinstrumente; Taktstöcke“. 

    • Jedoch müssen auch spezifische Unterkategorien wie „Blasebälge für Musikinstrumente“ oder „Bogenhaare für Saiteninstrumente“ separat angegeben werden, da sie nicht vollständig durch den Klassentitel abgedeckt sind.

  • Klassifikationshilfe für die richtige Auswahl

    • Das Institut für geistiges Eigentum stellt eine Klassifikationshilfe zur Verfügung, die Ihnen hilft, die richtigen Waren- und Dienstleistungsbezeichnungen zu finden und korrekt zu klassifizieren. 

    • Sie können mit dieser Hilfe nach bestimmten Waren- und Dienstleistungsbegriffen oder nach den Klassenüberschriften der 45 Klassen suchen, um eine präzise Auswahl zu treffen.

Lassen Sie sich professionell bei der Erstellung Ihres Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses unterstützen. Unsere Anwälte für Markenrecht helfen Ihnen, Ihre Markenanmeldung effizient und rechtssicher zu gestalten, damit Ihre Markeoptimal abgesichert ist. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Marke korrekt anzumelden und abzusichern!

Änderung des Markengesuchs – Was tun, wenn Ihre Markenanmeldung nicht angenommen wird?

Es kann mehrere Gründe geben, warum Ihr Markengesuch nicht angenommen wurde:

  • Formelle Mängel

    • Formelle Fehler können auftreten, wenn die Waren und Dienstleistungen nicht korrekt klassifiziert sind (siehe Waren- und Dienstleistungsverzeichnis) oder wenn die Darstellung Ihrer Marke unvollständig oder fehlerhaft ist.

  • Materielle Mängel

    • Materielle Mängel treten auf, wenn Ihre Marke nicht unterscheidungskräftig ist oder möglicherweise täuschend wirkt (siehe Schutzvoraussetzungen).

  • In beiden Fällen informiert Sie das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum schriftlich über die Probleme, die zu einer Ablehnung geführt haben. 

Widerspruch gegen die Markenanmeldung – Wenn Ihre Marke gefährdet ist

  • Wann sollten Sie Widerspruch einlegen?

    • Ein Widerspruch gegen die Eintragung der Marke eines Mitbewerbers ist sinnvoll, wenn Verwechslungsgefahr besteht. 

    • Das bedeutet, wenn der Eindruck erweckt wird, dass die betroffenen Waren oder Dienstleistungen vom gleichen Unternehmen oder von verbundenen Unternehmen stammen könnten. 

    • Dies ist der Fall, wenn die Marken phonetisch, visuell oder begrifflich ähnlich sind und der Durchschnittskonsument sie miteinander verwechselt.

  • Beispiel

    • Die Marken „GreenLeaf“ (ein Unternehmen, das umweltfreundliche Produkte vertreibt) und „GreenLeave“ (ein Mitbewerber im Bereich nachhaltiger Landwirtschaftsprodukte) sind sehr ähnlich. 

    • Aufgrund der ähnlichen Wortbestandteile und der sich überschneidenden Waren könnte ein Verbraucher die beiden Marken miteinander verwechseln. 

    • In diesem Fall wäre es sinnvoll, Widerspruch gegen die Eintragung der Marke „GreenLeave“ einzulegen, um die Verwechslungsgefahr zu verhindern und den Markenschutz für „GreenLeaf“ aufrechtzuerhalten bzw. die Kennzeichnungskraft der Marke nicht zu verwässern.

  • Wie gehen Sie vor?

    • Wenn die Markenmeldung eines Mitbewerbers auf www.swissreg.ch veröffentlicht wird, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Widerspruch einlegen. 

    • Die entsprechende Gebühr für den Widerspruch ist ebenfalls innerhalb dieser Frist zu zahlen. 

Schützen Sie Ihre Marke rechtzeitig! Unser Anwalt für Markenrecht unterstützt Sie dabei, Widerspruch einzulegen, wenn Ihre Markenrechte gefährdet sind, und helfen Ihnen, Ihre Markenanmeldung erfolgreich zu verteidigen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihr Markenzeichen zu sichern und Ihre Rechte durchzusetzen!

Nach der Eintragung Ihrer Marke – Was müssen Sie wissen?

Nach der Eintragung Ihrer Marke in der Schweiz ist diese für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Anmeldedatum rechtlich geschützt, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Dieser Markenschutz schützt Ihre Marke vor unbefugter Nutzung und Missbrauch.

  • Gebrauch der Marke – Wichtige Fristen beachten

    • Wichtig: Spätestens fünf Jahre nach der Eintragung müssen Sie Ihre Marke tatsächlich nutzen, um den Schutz aufrechtzuerhalten. 

    • Andernfalls riskieren Sie den Verlust Ihrer Markenrechte. 

    • Es ist also entscheidend, Ihre Marke in der Praxis zu verwenden, sei es durch den Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen unter Ihrem Markennamen.

  • Falls ein Konkurrent eine ähnliche oder identische Marke eingetragen hat, kann er sich gegen die Verwendung Ihrer Marke wehren. In einem solchen Fall haben Sie folgende Optionen:

    • Widerspruch einlegen

    • Klage vor einem Zivilgericht einreichen

  • Um mögliche Konflikte zu vermeiden, sollten Sie einen Auszug aus dem Markenregister des Konkurrenten anfordern. 

    • Durch den Vergleich der beiden Marken und ihrer geschützten Waren und Dienstleistungen erhalten Sie eine erste Einschätzung der Risiken. 

    • Bei Bedarf können Sie auch einen Markenberater hinzuziehen, der Sie in rechtlichen Fragen unterstützt.

Vermeiden Sie rechtliche Stolpersteine und lassen Sie sich von unserem Anwalt für Markenrecht beraten, um Ihre Markenrechte langfristig zu sichern und rechtliche Auseinandersetzungen zu verhindern. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Marke erfolgreich zu schützen und weiter zu optimieren!

Markenschutz verlängern – Sichern Sie Ihre Marke langfristig

Nach der Eintragung Ihrer Marke ist diese für zehn Jahre geschützt. Um den Schutz Ihrer Marke weiterhin zu gewährleisten, können Sie diesen für 550 CHF jeweils um weitere zehn Jahre verlängern.

So funktioniert die Verlängerung:

  • Um den Markenschutz zu verlängern, müssen Sie uns einen Verlängerungsantrag senden und die Verlängerungsgebühr rechtzeitig vor Ablauf der Schutzfrist bezahlen.

  • Wird die Verlängerung erst nach dem Ablauf der Schutzfrist beantragt, fällt ein Zusatzbetrag an.

  • Das Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum erinnert Sie in der Regel frühzeitig an den Ablauf des Markenschutzes, jedoch liegt die Verantwortung für die rechtzeitige Beantragung und Zahlung der Verlängerungsgebühr bei Ihnen.

Sichern Sie sich den langfristigen Schutz Ihrer Marke! Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Marke rechtzeitig zu verlängern und den Schutz aufrechtzuerhalten!

Kosten für den Markenschutz in der Schweiz – Ein Überblick

Die Markenanmeldung und der Markenschutz in der Schweiz sind mit verschiedenen Gebühren verbunden. Hier ist eine Übersicht der Hinterlegungs- und Verlängerungsgebühren sowie weiterer wichtiger Kosten:

  • Hinterlegung (Markenanmeldung)

    • Hinterlegungsgebühr (Schutzdauer: 10 Jahre, verlängerbar): CHF 450

    • e-Rabatt (elektronische Anmeldung): CHF 100

    • Klassenzuschlag (ab der vierten Klasse, pro Klasse): CHF 100

    • Expressgebühr (beschleunigte Markenprüfung): CHF 400

  • Widerspruch

    • Widerspruchsgebühr: CHF 800

  • Löschungsverfahren

    • Löschungsgebühr: CHF 800

  • Verlängerung des Markenschutzes

    • Verlängerungsgebühr (für 10 Jahre, beliebig verlängerbar): CHF 550

    • Zusätzliche Gebühr (bei Einreichung in der 6-monatigen Nachfrist): CHF 50

  • Weiterbehandlung

    • Weiterbehandlungsgebühr: CHF 100

Optimieren Sie Ihre Markenanmeldung und -verlängerung mit unserer Unterstützung! Unser Anwaltfür Markenrecht hilft Ihnen, den Markenschutz in der Schweiz professionell zu beantragen und zu verlängern, und sorgen dafür, dass alle Fristen und Gebühren korrekt eingehalten werden. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine umfassende Beratung und Unterstützung beim Markenschutz in der Schweiz!

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

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Markenanmeldung in der Schweiz – Professionelle Unterstützung durch Anwälte für Markenrecht

Die Markenanmeldung in der Schweiz ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Marke rechtlich zu schützen und Ihre Unternehmensidentität abzusichern. Unser Anwalt für Markenrecht unterstützt Sie bei jedem Schritt der Anmeldung und stellt sicher, dass Ihre Marke korrekt und effizient beim Institut für geistiges Eigentum (IGE) eingetragen wird.

Unsere Leistungen bei der Markenanmeldung in der Schweiz:

  • Markenrecherche: Wir prüfen, ob bereits ähnliche oder identische Marken existieren und minimieren so das Risiko einer Markenrechtsverletzung.

  • Erstellung und Einreichung der Markenanmeldung: Wir kümmern uns um die komplette Anmeldung Ihrer Marke beim IGE und sorgen dafür, dass alle Formalitäten korrekt erfüllt sind.

  • Beratung zur Wahl der richtigen Markenform: Wir beraten Sie bei der Entscheidung, ob eine Wortmarke, Bildmarke oder Kombination für Ihre Bedürfnisse am besten geeignet ist.

  • Überwachung der Markenanmeldung: Wir begleiten Sie während des gesamten Anmeldeprozesses und informieren Sie über den Status der Markenprüfung und mögliche Widersprüche.

  • Markenschutz und Verlängerung: Nach der Eintragung Ihrer Marke bieten wir Unterstützung bei der Verlängerung des Markenschutzes und der Pflege Ihrer Marke.

Die Markenanmeldung in der Schweiz erfordert juristische Expertise, um Fehler zu vermeiden, die zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen können. Unser Anwalt für Markenrecht sorgt dafür, dass Ihre Anmeldung korrekt eingereicht wird und alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und begleiten Sie langfristig bei der Verteidigung und Erweiterung Ihrer Markenrechte.

Schützen Sie Ihre Marke in der Schweiz mit der Unterstützung unseres erfahrenen Anwalts für Markenrecht. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Marke professionell anzumelden und rechtssicher abzusichern!

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