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Eine Unionsmarke bietet Ihnen einheitlichen Markenschutz in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union – mit nur einer Anmeldung. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich und ermöglicht eine kosteneffiziente Schutzstrategie, insbesondere für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind. Die Anmeldung einer Unionsmarke erfolgt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Ähnlich wie bei einer deutschen Marke wird auch eine Unionsmarke nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen. Unvollständige Anmeldungen oder formelle Fehler, insbesondere bei der Einordnung der Waren und Dienstleistungen, führen zu einer Monierung durch das EUIPO. In solchen Fällen kann die Anmeldung erst zu einem späteren Zeitpunkt als eingereicht gelten oder sogar vollständig abgelehnt werden. Zudem sind die Anmeldekosten bei einer Zurückweisung nicht erstattungsfähig.
Unsere Anwälte für Markenrecht begleiten Sie bei der Anmeldung Ihrer Unionsmarke und sorgen dafür, dass Ihre Marke in allen 27 EU-Mitgliedstaaten bestmöglich geschützt wird. Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass alle Anforderungen korrekt erfüllt werden.
Die Anmeldung einer Unionsmarke erfolgt beim Europäischen Markenamt (EUIPO). Hier sind die einzelnen Schritte, die Sie für eine erfolgreiche Anmeldung beachten sollten:
Markenrecherche
Bevor Sie eine Unionsmarke anmelden, ist es entscheidend, sicherzustellen, dass keine identischen oder ähnlichen Marken im Europäischen Markenregister eingetragen sind.
Eine gründliche Markenrecherche hilft Ihnen, potenzielle Konflikte zu vermeiden und die Chancen auf eine erfolgreiche Anmeldung zu erhöhen.
Anmeldung einreichen
Die Anmeldung Ihrer EU-Marke erfolgt online über die Plattform des EUIPO.
Die elektronische Anmeldung ist einfach und effizient, und das EUIPO bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche für den Anmeldeprozess.
Prüfung durch das EUIPO
Nach Einreichung Ihrer Anmeldung prüft das Europäische Markenamt, ob Ihre Marke den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wie zum Beispiel Unterscheidungskraft und die Einhaltung der Formalien.
Veröffentlichung
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke im Europäischen Markenregister veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung gibt Dritten die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Markenanmeldung einzulegen, falls sie der Meinung sind, dass ihre älteren Markenrechte verletzt werden.
Eintragung
Wenn innerhalb der Widerspruchsfrist keine Einwände eingelegt werden, wird Ihre Marke eingetragen und Sie erhalten den rechtlichen Markenschutz für die gesamte Europäische Union.
Die Anmeldung einer Unionsmarke kann komplex sein, aber mit der Unterstützung unseres Anwalts für Markenrecht können Sie sicherstellen, dass Ihre Marke professionell und effizient eingetragen wird. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und helfen, potenzielle Stolpersteine zu vermeiden.
Die Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses im Rahmen der Markenanmeldung ist für den juristischen Laien sowie für Anwälte, die nicht auf Markenrecht spezialisiert sind, oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Besonders entscheidend ist es, die richtige Balance zu finden, um zukünftigen Problemen zu entgehen.
Die richtige Abbildung Ihrer Tätigkeit
Das Verzeichnis muss nicht nur die aktuelle Tätigkeit des Anmelders korrekt abbilden, sondern auch potenzielle zukünftige Tätigkeiten berücksichtigen.
Der Markenanmelder hat nach der Anmeldung eine Benutzungsschonfrist von fünf Jahren, in der er seine Marke noch nicht nutzen muss.
Allerdings können Markenanmeldungen nach Einreichung nicht mehr geändert oder ergänzt werden.
Wird eine wichtige Klasse oder Ware vergessen, muss eine neue Markenanmeldung erfolgen oder der Markenschutz wird in diesem Bereich nicht gewährleistet.
Die Risiken einer zu breiten Auswahl
Es gilt, bei der Auswahl der Waren und Dienstleistungen im Verzeichnis vorsichtig zu sein.
Werden zu viele Klassen aufgenommen, erhöht sich das Risiko, dass Dritte mit älteren Rechten Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegen.
Zudem ist zu beachten, dass nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist Dritte einen Löschungsantrag stellen können, wenn die Marke nicht oder nicht vollständig genutzt wurde.
Unsere Unterstützung bei der Markenanmeldung
Unser Anwalt für Markenrecht hilft Ihnen dabei, ein umfassendes und korrektes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu erstellen, das Ihre Rechte langfristig schützt und potenzielle Risiken minimiert.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Anmeldung alle relevanten Waren und Dienstleistungen abdeckt und gleichzeitig den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zur Markenanmeldung und Waren- und Dienstleistungsverzeichnis!
Bevor Sie eine Unionsmarke anmelden, ist es entscheidend, eine gründliche Markenrecherche durchzuführen. Diese prüft, ob es ältere Kennzeichenrechte gibt, die der Markenanmeldung entgegenstehen könnten. Das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) führt diese Prüfung nicht von Amts wegen durch, daher liegt es in der Verantwortung des Anmelders, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen.
Welche Kennzeichen können einer Unionsmarke entgegenstehen?
Nicht nur Unionsmarken können Widerspruch erheben, sondern auch nationale Marken aus den 27 EU-Mitgliedstaaten, IR-Marken mit Schutz in der EU sowie auch nicht eingetragene Kennzeichenrechte wie Unternehmenskennzeichen und Firmennamen.
Auch ähnliche Marken oder Kennzeichen, die Verwechslungsgefahr hervorrufen könnten, stellen ein Risiko dar.
Warum eine umfassende Markenrecherche wichtig ist
Ältere Marken oder Kennzeichen können der Anmeldung Ihrer Unionsmarke widersprechen, wenn Verwechslungsgefahr besteht.
Ein Widerspruch kann innerhalb drei Monaten nach der Veröffentlichung der Markenanmeldung beim EUIPO eingelegt werden.
Falls der Widerspruch erfolgreich ist, wird die Marke nicht in das Markenregister eingetragen, und die Anmeldung wird vom EUIPO zurückgewiesen.
Schützen Sie Ihre Marke rechtzeitig
Eine gründliche Markenrecherche vor der Anmeldung kann teure Fehler und Verzögerungen vermeiden.
Unser Anwalt für Markenrecht unterstützt Sie dabei, eine umfassende Markenrecherche durchzuführen, um mögliche Konflikte mit älteren Kennzeichen frühzeitig zu erkennen und Ihre Unionsmarke sicher anzumelden.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine professionelle Markenrecherche und stellen Sie sicher, dass Ihre Unionsmarke ohne rechtliche Hindernisse erfolgreich eingetragen wird!
Damit eine Unionsmarke vom Markenamt eingetragen wird, muss sie über die erforderliche Unterscheidungskraft verfügen und darf insbesondere nicht beschreibend in Bezug auf die anzumeldenden Waren und Dienstleistungen sein.
Das EUIPO prüft von Amts wegen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Ist die Marke nach Ansicht des EUIPO beschreibend, wird die Markenanmeldung abgelehnt, und die Anmeldung wird nicht einmal veröffentlicht.
Warum die Prüfung durch einen Anwalt wichtig ist
Die Entscheidung, ob eine Marke als beschreibend bzw. nicht unterscheidungskräftig gilt, ist oft nicht eindeutig. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich von einem auf Markenrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, bevor Sie eine Unionsmarke anmelden.
In einigen Fällen kann eine beschreibende Wortmarke durch Umwandlung in eine Wort-Bildmarke dennoch schutzfähig gemacht werden.
Unser Anwalt für Markenrecht unterstützet Sie dabei, die Unterscheidungskraft Ihrer Marke zu prüfen und gegebenenfalls alternative Schutzmöglichkeiten wie die Wort-Bildmarke in Betracht zu ziehen, um Ihre Marke erfolgreich anzumelden. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine rechtliche Beratung zur Markenanmeldung und sichern Sie Ihre Marke vorab gegen mögliche Eintragungshindernisse!
Die Kosten für die Anmeldung einer Unionsmarke hängen von der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen ab, die Sie für den Markenschutz wählen.
Hier eine Übersicht der EUIPO-Gebühren:
Grundgebühr: 850 € für die erste Klasse
Zusatzgebühr: 50 € für die zweite Klasse und 150 € für jede weitere Klasse
Diese Gebühren decken den Markenschutz für einen Zeitraum von 10 Jahren ab.
Nach Ablauf dieser Frist können die Gebühren für eine Verlängerung des Markenschutzes entrichtet werden, um Ihre Marke weiterhin zu schützen.
Je mehr Klassen Sie wählen, desto höher sind die Kosten.
Es ist jedoch wichtig, die richtigen Klassen auszuwählen, um sicherzustellen, dass Ihre Marke in den relevanten Bereichen geschützt ist.
Unsere Anwälte für Markenrecht beraten Sie dabei, die passende Klassenauswahl für Ihre Marke zu treffen und Ihre Anmeldung kosteneffizient zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns für eine detaillierte Beratung zu den Kosten und dem Anmeldeprozess Ihrer Unionsmarke!
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