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Ihre Kanzlei Bartel Legal.
Adresse
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Kampenwandstraße 90
83229 Aschau - +49 8052 6779973
- u.bartel@bartel.legal
Öffnungszeiten
Mo – Fr 08:30 – 18:00
Die Anmeldung wird über das Amt der Basismarke (z. B. DPMA, EUIPO oder IGE) eingereicht.
Dieses Amt leitet die Anmeldung an die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) in Genf weiter.
Mit Einreichung sind die amtlichen Anmeldegebühren zu zahlen (Grundgebühr 653 CHF in Schwarz-Weiß / 903 CHF in Farbe; zusätzliche Gebühren je Klasse und je benanntem Land).
Formale Prüfung: Die WIPO prüft, ob die Anmeldung vollständig ist und die Gebühren gezahlt sind.
Prüfung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses: Die WIPO kontrolliert, ob die Begriffe klar, eindeutig und international akzeptabel formuliert sind.
Abweichungen von der Basismarke sind möglich, wenn die Begriffe nicht den WIPO-Vorgaben entsprechen.
Gegebenenfalls fordert die WIPO Anpassungen oder lehnt unklare Begriffe ab.
Internationale Registrierung: Erfüllt die Anmeldung die Voraussetzungen, trägt die WIPO die Marke ins internationale Register ein und veröffentlicht sie im WIPO Gazette of International Marks.
Wichtig: Die WIPO prüft keine älteren Rechte und keine materiellen Eintragungshindernisse.
Jedes benannte Land prüft die Marke nach seinen nationalen Vorschriften:
Formale Voraussetzungen (inkl. Verzeichnis).
Absolute Schutzhindernisse (z. B. fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben).
Teilweise auch Widerspruchsverfahren oder Prüfungen auf ältere Rechte – abhängig vom jeweiligen Land.
Lehnt ein Land die Eintragung ab, gilt der Schutz dort als verweigert, bleibt aber in den anderen Ländern bestehen.
Die IR-Marke ist 10 Jahre ab dem Anmeldetag geschützt und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Verlängerung und Verwaltung erfolgen zentral über die WIPO, auch wenn die Marke in vielen Ländern eingetragen ist.
Die IR-Marke bietet zahlreiche Vorteile:
Damit ist die IR-Marke oft die effizienteste Lösung, wenn Sie Ihre Marke international schützen möchten.
Antragsberechtigt sind:
Inhaber:innen einer bereits eingetragenen nationalen oder EU-Marke, oder
Anmelder:innen, die eine Markenanmeldung bei einem nationalen Markenamt, zum Beispiel dem DPMA, oder beim EUIPO eingereicht haben.
Diese sogenannte Basismarke ist die Voraussetzung für die internationale Registrierung. Sie dient als „Anker“, an den die IR-Marke rechtlich gekoppelt ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Anmelder im Land/Territorium der Basismarke seinen (Wohn-)Sitz oder eine geschäftliche Niederlassung hat.
Die IR-Marke kann in allen Staaten beantragt werden, die Mitglied des Madrider Abkommens oder des Madrider Protokolls sind.
Dazu gehören unter anderem:
Bei der Anmeldung wählen Sie gezielt aus, in welchen Ländern Sie den Schutz wünschen.
Der Anmeldeprozess erfolgt in mehreren Schritten:
Der gesamte Prozess dauert ab Eintragung durch die WIPO in der Regel 6 bis 18 Monate, je nach beteiligten Ländern.
Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag und kann beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.
Die Verlängerung erfolgt zentral über die WIPO – ein großer organisatorischer Vorteil gegenüber Einzelanmeldungen.
Einzelne Länder fordern die Einhaltung weiterer Vorgaben, um den Markenschutz aufrechtzuerhalten, zum Beispiel die Abgabe von Benutzungserklärungen.
Ein Anwalt für Markenrecht sorgt für eine rechtssichere internationale Markenstrategie:
So vermeiden Sie Fehler, die im internationalen Markenrecht hohe Kosten und Rechtsverluste verursachen können.
Die Kosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Gebühren des DPMA oder der EUIPO (für die Anmeldung der Basismarke und für die Weiterleitung der IR-Markenanmeldung)
WIPO-Gebühren (abhängig von u.a. der Anzahl der Länder und Klassen)
Anwaltskosten für Beratung und Antragstellung
In den ersten fünf Jahren nach Registrierung ist die IR-Marke von der Basismarke abhängig.
Wird die Basismarke gelöscht oder erfolgreich angegriffen, verliert auch die IR-Marke automatisch ihre Wirkung.
Eine IR-Marke kann in solchen Fällen in nationale Marken umgewandelt werden. Dies ist aber zeit- und kostenaufwendig. Ein erfahrener Markenanwalt hilft Ihnen, den Schutz einer IR-Marke durch rechtzeitige Umwandlung in nationale Marken zu erhalten.
Eine internationale Markenregistrierung empfiehlt sich, wenn:
Mo – Fr 08:30 – 18:00
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