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Anmeldeverfahren Internationale Registrierung (IR-Marke) - Ablauf und Vorbereitung

Fachbeitrag im Markenrecht

1. Vorbereitung der Anmeldung

  • Grundmarke erforderlich: Eine IR-Marke setzt voraus, dass bereits eine nationale Marke (z. B. DPMA oder IGE) oder eine Unionsmarke (EUIPO) als sogenannte Basismarke angemeldet oder eingetragen ist.

  • Markenrecherche: Vorab sollte geprüft werden, ob identische oder ähnliche Marken in den Zielländern bestehen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

  • Wahl der Zielländer: Sie entscheiden, in welchen Mitgliedstaaten des Madrider Abkommens/Protokolls Markenschutz beansprucht werden soll.

  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: Das Verzeichnis der Basismarke wird grundsätzlich übernommen. Da die WIPO und die Zielländer aber eigene Anforderungen haben, können Anpassungen notwendig sein.

2. Einreichung der Anmeldung

  • Die Anmeldung wird über das Amt der Basismarke (z. B. DPMA, EUIPO oder IGE) eingereicht.

  • Dieses Amt leitet die Anmeldung an die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) in Genf weiter.

  • Mit Einreichung sind die amtlichen Anmeldegebühren zu zahlen (Grundgebühr 653 CHF in Schwarz-Weiß / 903 CHF in Farbe; zusätzliche Gebühren je Klasse und je benanntem Land).

3. Prüfung durch die WIPO

  • Formale Prüfung: Die WIPO prüft, ob die Anmeldung vollständig ist und die Gebühren gezahlt sind.

  • Prüfung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses: Die WIPO kontrolliert, ob die Begriffe klar, eindeutig und international akzeptabel formuliert sind.

    • Abweichungen von der Basismarke sind möglich, wenn die Begriffe nicht den WIPO-Vorgaben entsprechen.

    • Gegebenenfalls fordert die WIPO Anpassungen oder lehnt unklare Begriffe ab.

  • Internationale Registrierung: Erfüllt die Anmeldung die Voraussetzungen, trägt die WIPO die Marke ins internationale Register ein und veröffentlicht sie im WIPO Gazette of International Marks.

  • Wichtig: Die WIPO prüft keine älteren Rechte und keine materiellen Eintragungshindernisse.

4. Prüfung in den benannten Ländern

  • Jedes benannte Land prüft die Marke nach seinen nationalen Vorschriften:

    • Formale Voraussetzungen (inkl. Verzeichnis).

    • Absolute Schutzhindernisse (z. B. fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben).

    • Teilweise auch Widerspruchsverfahren oder Prüfungen auf ältere Rechte – abhängig vom jeweiligen Land.

  • Lehnt ein Land die Eintragung ab, gilt der Schutz dort als verweigert, bleibt aber in den anderen Ländern bestehen.

5. Schutzdauer

  • Die IR-Marke ist 10 Jahre ab dem Anmeldetag geschützt und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.

  • Verlängerung und Verwaltung erfolgen zentral über die WIPO, auch wenn die Marke in vielen Ländern eingetragen ist.

Kurz gesagt:

Die IR-Marke ist ein effizientes Verfahren, um mit einer einzigen Anmeldung Schutz in vielen Ländern zu erlangen. Die WIPO übernimmt eine formale Prüfung einschließlich des Verzeichnisses, während die eigentliche inhaltliche Prüfung in den benannten Ländern erfolgt.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

FAQ

Eine IR-Marke (internationale Marke) ist eine Markenregistrierung, die über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in mehreren Ländern gleichzeitig geschützt werden kann.
 Die Grundlage dafür bildet das Madrider System, das es ermöglicht, eine einzige Anmeldung einzureichen, um Markenschutz in aktuell über 120 Mitgliedsstaaten zu beantragen.

Die IR-Marke bietet zahlreiche Vorteile:

  • Zentralisierte Anmeldung: Eine Anmeldung über die WIPO deckt mehrere Länder ab.
  • Kosteneffizienz: Häufig günstiger als Einzelanmeldungen in jedem Land, wenn über die IR-Marke mehrere Länder abgedeckt werden sollen
  • Einheitliche Verwaltung: Verlängerungen und Änderungen lassen sich zentral vornehmen. Nur wenige Amtshandlungen müssen durch lokale Kollegen vorgenommen werden.
  • Rechtssicherheit: Gleicher Schutz wie bei einer nationalen Marke in den jeweiligen Ländern mit einer Ausnahme: In den ersten fünf Jahren hängt der Schutz der IR-Marke von ihrer Basismarke ab.

Damit ist die IR-Marke oft die effizienteste Lösung, wenn Sie Ihre Marke international schützen möchten.

Antragsberechtigt sind:

  • Inhaber:innen einer bereits eingetragenen nationalen oder EU-Marke, oder

  • Anmelder:innen, die eine Markenanmeldung bei einem nationalen Markenamt, zum Beispiel dem DPMA, oder beim EUIPO eingereicht haben.

Diese sogenannte Basismarke ist die Voraussetzung für die internationale Registrierung. Sie dient als „Anker“, an den die IR-Marke rechtlich gekoppelt ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Anmelder im Land/Territorium der Basismarke seinen (Wohn-)Sitz oder eine geschäftliche Niederlassung hat.

Die IR-Marke kann in allen Staaten beantragt werden, die Mitglied des Madrider Abkommens oder des Madrider Protokolls sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • die EU-Mitgliedsstaaten,
  • die USA, China, Japan, Schweiz, Großbritannien, Australien, Kanada und viele weitere.

Bei der Anmeldung wählen Sie gezielt aus, in welchen Ländern Sie den Schutz wünschen.

Der Anmeldeprozess erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Antrag auf Internationale Registrierung beim Markenamt der Basismarke, also zum Beispiel beim DPMA oder beim EUIPO (die Basismarke dient als Grundlage).

  2. Prüfung und Weiterleitung durch das Markenamt an die WIPO in Genf.

  3. Formale Prüfung und Eintragung durch die WIPO.

  4. Weiterleitung an die nationalen Markenämter der gewählten Länder.

  5. Schutzgewährung oder vorläufige/endgültige Schutzverweigerung (z.B. aufgrund einer Beanstandung oder einesWiderspruchsverfahrens) nach nationalem Recht.

Der gesamte Prozess dauert ab Eintragung durch die WIPO in der Regel 6 bis 18 Monate, je nach beteiligten Ländern.

Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag und kann beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.
Die Verlängerung erfolgt zentral über die WIPO – ein großer organisatorischer Vorteil gegenüber Einzelanmeldungen.

Einzelne Länder fordern die Einhaltung weiterer Vorgaben, um den Markenschutz aufrechtzuerhalten, zum Beispiel die Abgabe von Benutzungserklärungen.

Ein Anwalt für Markenrecht sorgt für eine rechtssichere internationale Markenstrategie:

  • Prüfung der Basismarke und ihrer Eintragungsfähigkeit
  • Auswahl der passenden Länder und Waren-/Dienstleistungsklassen
  • Durchführung einer internationalen Markenrecherche zur Vermeidung von Konflikten
  • Begleitung des gesamten Anmelde- und Prüfverfahrens und Einbindung versierter lokaler Markenanwälte, sofern nötig
  • Überwachung und Verlängerung der Markenrechte

So vermeiden Sie Fehler, die im internationalen Markenrecht hohe Kosten und Rechtsverluste verursachen können.

Die Kosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Gebühren des DPMA oder der EUIPO (für die Anmeldung der Basismarke und für die Weiterleitung der IR-Markenanmeldung)

  • WIPO-Gebühren (abhängig von u.a. der Anzahl der Länder und Klassen)

  • Anwaltskosten für Beratung und Antragstellung

In den ersten fünf Jahren nach Registrierung ist die IR-Marke von der Basismarke abhängig.
Wird die Basismarke gelöscht oder erfolgreich angegriffen, verliert auch die IR-Marke automatisch ihre Wirkung.
Eine IR-Marke kann in solchen Fällen in nationale Marken umgewandelt werden. Dies ist aber zeit- und kostenaufwendig. Ein erfahrener Markenanwalt hilft Ihnen, den Schutz einer IR-Marke durch rechtzeitige Umwandlung in nationale Marken zu erhalten.

Eine internationale Markenregistrierung empfiehlt sich, wenn:

  • Sie Produkte oder Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten,
  • Sie mit einem internationalen Markteintritt planen,
  • Sie Vertriebspartner oder Online-Shops im Ausland haben, oder
  • Sie Ihre Marke gegen Nachahmer im Ausland schützen möchten,
  • und die Kosten nationaler Markenanmeldungen höher sind als die Kosten einer IR-Marke in den entsprechenden Ländern

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