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Mo – Fr 08:30 – 18:00
Mit Wirkung zum 31. Mai 2022 hat Deutschland das „Übereinkommen zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz“ von 1892 gekündigt.
Dieses bilaterale Abkommen, das über 100 Jahre lang Erleichterungen für Inhaber gewerblicher Schutzrechte im jeweiligen Territorium des anderen Vertragspartners bot, ist nun nicht mehr gültig. Das Abkommen enthielt Regelungen im Hinblick auf die rechtserhaltende Benutzung einer Marke. Benutzungshandlungen in der Schweiz wurden für deutsche Marken anerkannt und umgekehrt. Diese manchmal rettende Möglichkeit entfällt nun. Eventuell macht es Sinn, Marken neu anzumelden, je nach Benutzungssituation, sofern dies rechtlich zulässig ist.
Ansonsten bleibt es bei den gewohnten Vorgaben: Markeninhaber, die sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz Schutz genießen möchten, müssen ihre Markenanmeldungen separat in beiden Ländern durchführen oder ihre nationale Marke über eine Internationale Registrierung absichern.
Der Wegfall des Deutsch-Schweizer Abkommens betrifft insbesondere Markeninhaber, da es erhebliche Änderungen im Bereich des Markenrechts mit sich bringt.
Ein wesentlicher Vorteil des Abkommens bestand darin, dass Markeninhaber die rechtserhaltende Benutzung ihrer Marke auch in dem jeweils anderen Land nachweisen konnten.
Dies erleichterte den Schutz der Marke, vorwiegend im Fall von Löschungsanträgen aufgrund fehlender rechtserhaltender Benutzung.
Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Nach dem Wegfall des Abkommens müssen Markeninhaber in Deutschland und der Schweiz nun sicherstellen, dass ihre Marke im jeweiligen Territorium tatsächlich genutzt wird, um den Markenschutz zu bewahren.
Früher wurden auch Benutzungshandlungen in der jeweils anderen Vertragspartei als rechtserhaltend anerkannt.
Diese Möglichkeit entfällt jetzt, sodass eine Marke, die in einem der beiden Länder genutzt wurde, jetzt nicht mehr automatisch gegen einen Löschungsantrag in beiden Ländern verteidigt werden kann.
Der Wegfall des Deutsch-Schweizer Abkommens tritt ex-nunc in Kraft, was bedeutet, dass es keine rückwirkende Aufhebung des Abkommens gibt.
Auch wenn einige Aspekte noch unklar sind, gibt es Hinweise darauf, dass Markeninhaber auch weiterhin auf Benutzungshandlungen im Territorium der jeweils anderen Partei während des relevanten Zeitraums der letzten fünf Jahre berufen können.
Diese Möglichkeit gilt jedoch nur für Benutzungshandlungen bis zum 31. Mai 2022.
Zukünftige Auswirkungen für Markeninhaber
Der Wegfall des Abkommens wird spätestens nach dem 31. Mai 2027 für alle Marken relevant.
Denn dann fallen sämtliche Benutzungshandlungen im Territorium des jeweils anderen Landes aus dem fünfjährigen Zeitraum heraus und werden somit nicht mehr als rechtserhaltend anerkannt.
Sichern Sie Ihre Markenrechte rechtzeitig! Unsere Anwälte für Markenrecht informieren Sie über die Auswirkungen des Wegfalls des Abkommens und unterstützen Sie dabei, den Markenschutz in beiden Ländern optimal zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Markenstrategie langfristig abzusichern!
Markeninhaber von deutschen oder Schweizer Marken, die bislang ihre Marke ausschließlich im jeweils anderen Land genutzt haben, müssen sich auf Änderungen in ihrer Benutzungssituation einstellen.
Nach dem Wegfall des Deutsch-Schweizer Abkommens entfällt die Möglichkeit, Benutzungshandlungen im jeweils anderen Land zur rechtserhaltenden Nutzung zu zählen.
Empfohlene Schritte zur Sicherung des Markenschutzes
Es ist daher empfehlenswert, Ihr Markenportfolio zu überprüfen und mögliche Neuanmeldungen der betroffenen Marken zu erwägen, sofern dies unter Wiederholungsanmeldungs-Aspekten zulässig ist.
So können Sie den Markenschutz in beiden Ländern langfristig sichern und potenzielle Risiken durch die neuen Regelungen minimieren.
Optimieren Sie Ihre Markenstrategie! Unsere Anwälte für Markenrecht helfen Ihnen, Ihr Markenportfolio zu überprüfen und rechtzeitig anzupassen, um den Markenschutz in Deutschland und der Schweiz abzusichern. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Markenstrategie professionell zu überprüfen und Ihre Markenrechte optimal zu schützen!
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