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Markenschutz: Warum es gefährlich ist, auf ihn zu verzichten

Fachbeitrag im Markenrecht

Markenschutz: Warum es gefährlich ist, auf ihn zu verzichten

Ohne Markenschutz setzen Sie sich dem Risiko aus, dass andere den Namen Ihres Unternehmens oder Produkts übernehmen und für ihre eigenen Zwecke nutzen. Ein anschauliches Beispiel: Ein Softwareunternehmen verwendet über Jahre hinweg einen einzigartigen Namen für seine Produkte, schützt diesen jedoch nicht. Im schlimmsten Fall könnte ein Konkurrent denselben oder einen ähnlichen Namen als Marke anmelden und dem Softwareunternehmen die weitere Nutzung verbieten.

Das deutsche Markenrecht kennt grundsätzlich kein „Vorbenutzungsrecht“. Das bedeutet, dass die bloße Verwendung eines Namens nicht ausreicht, um einen exklusiven Anspruch darauf zu haben. Nur in sehr seltenen Fällen kann eine „Benutzungsmarke“ entstehen. Der einzige mögliche Schutzmechanismus wäre ein Unternehmenskennzeichenrecht, das durch die Verwendung eines Firmennamens erworben werden kann. Der Nachteil hierbei ist, dass Sie nachweisen müssen, dass der Name tatsächlich in Gebrauch war – mit Belegen wie Rechnungen und anderen Dokumenten. Dies kann jedoch aufwendig und kostspielig sein.

Im Vergleich dazu ist die Eintragung einer Marke eine wesentlich einfachere und kostengünstigere Lösung. Der Nachweis erfolgt durch einen einfachen Auszug aus dem Markenregister, der den rechtlichen Schutz Ihrer Marke offiziell belegt.

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