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PURE für Wein - Warum das EUIPO die Markenanmeldung abgelehnt hat

Fachbeitrag im Markenrecht

PURE für Wein – Warum das EUIPO die Markenanmeldung abgelehnt hat

Das für Unionsmarken zuständige EU-Markenamt EUIPO hat die Anmeldung der Marke „PURE“ für Weine zurückgewiesen und ihr den Markenschutz versagt. 

Die Begründung: Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Englisch sprechen, bedeutet „PURE“ schlicht „rein“. Diese Bedeutung wurde vom Amt durch Wörterbucheinträge belegt.

Das Amt stellte klar: Das Zeichen wird vom relevanten Publikum lediglich als Hinweis auf die Beschaffenheit der Weine verstanden – etwa, dass sie keine Zusatzstoffe wie Zucker, künstliche Aromen oder Hefe enthalten. „PURE“ beschreibt also unmittelbar eine Eigenschaft der Ware.

Da das Zeichen damit eine rein beschreibende und werbende Aussage darstellt, fehlt ihm die erforderliche Unterscheidungskraft. Die weibliche Form des Adjektivs („pur“) ändert daran nichts. Marken, die ausschließlich beschreibende Angaben enthalten, sind gemäß Art. 7 Abs. 1 lit. b UMV von der Eintragung ausgeschlossen.

Fazit:

Wer rein beschreibende Begriffe als Marke schützen möchte, stößt regelmäßig an rechtliche Grenzen. Unternehmen sollten daher vor der Markenanmeldung genau prüfen, ob ihr Wunschzeichen wirklich unterscheidungskräftig und damit schutzfähig ist.

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