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Wann sind einfache grafische Zeichen als Marke schutzfähig?

Fachbeitrag im Markenrecht

Wann sind einfache grafische Zeichen als Marke schutzfähig?

Die Eintragungsfähigkeit einfacher Bildzeichen als Marke ist häufig umstritten – insbesondere, wenn es sich um sehr reduzierte grafische Darstellungen handelt. Ein aktueller Fall vor dem EUIPO zeigt dies exemplarisch am Beispiel eines vertikalen Pinselstrichs.

Das Amt entschied: Die grafische Darstellung eines stilisierten Pinselstrichs in Schwarz ist nicht unterscheidungskräftig und damit nicht eintragungsfähig als Unionsmarke.

Begründung:

  • Die Darstellung ist zu einfach, weist keine einprägsamen oder auffälligen Merkmale auf.

  • Der Pinselstrich werde von den maßgeblichen Verkehrskreisen nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft, sondern lediglich als dekoratives Element wahrgenommen.

  • Auch eine Markt-Tendenz zur Design-Reduktion ändere daran nichts: Rechtlich zählt allein die Erfüllung der Herkunftsfunktion.

Fazit: Wer grafische Elemente als Marke schützen möchte, sollte prüfen, ob diese ausreichend individuell und prägnant gestaltet sind – und nicht bloß als Gestaltungsmittel wirken.

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