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Warum „Appotheke“ keine Marke wurde - und was das für Ihre Namenswahl bedeutet

Fachbeitrag im Markenrecht

Warum „Appotheke“ keine Marke wurde – und was das für Ihre Namenswahl bedeutet

Die Wahl des richtigen Markennamens ist eine strategische Entscheidung – doch viele gute Ideen scheitern an einem zentralen Kriterium: der rechtlichen Schutzfähigkeit.

Ein zwar älteres, aber anschauliches Beispiel ist der Fall „Appotheke“:

Die Anmeldung dieses Begriffs als Marke wurde vom Bundespatentgericht abgelehnt (Beschl. v. 09.02.2015, 27 W (pat) 73/14). Begründung: Der Begriff sei zu werbeüblich und nicht unterscheidungskräftig – also eher eine beschreibende Wortkombination (App + Apotheke) als ein Hinweis auf ein konkretes Unternehmen.

Was bedeutet das für Gründer:innen und Markenverantwortliche?

Bezeichnungen, die rein beschreibend wirken oder geläufige Werbesprache verwenden, stoßen regelmäßig an die Grenzen des Markenschutzes. Eine erfolgreiche Marke braucht Eigenart, Originalität und Fantasie.

Unser Fazit:

Die Entscheidung ist zwar zehn Jahre alt – bleibt aber aktuell. Denn sie zeigt, wie wichtig es ist, schon bei der Entwicklung einer Marke nicht nur kreativ, sondern auch rechtlich durchdacht vorzugehen.

Sie möchten wissen, ob Ihr Wunschname markenrechtlich tragfähig ist? Sprechen Sie uns gern an – wir prüfen das für Sie.

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