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Warum „Appotheke“ keine Marke wurde - und was das für Ihre Namenswahl bedeutet

Fachbeitrag im Markenrecht

Warum „Appotheke“ keine Marke wurde – und was das für Ihre Namenswahl bedeutet

Die Wahl des richtigen Markennamens ist eine strategische Entscheidung – doch viele gute Ideen scheitern an einem zentralen Kriterium: der rechtlichen Schutzfähigkeit.

Ein zwar älteres, aber anschauliches Beispiel ist der Fall „Appotheke“:

Die Anmeldung dieses Begriffs als Marke wurde vom Bundespatentgericht abgelehnt (Beschl. v. 09.02.2015, 27 W (pat) 73/14). Begründung: Der Begriff sei zu werbeüblich und nicht unterscheidungskräftig – also eher eine beschreibende.

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