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Ihre Kanzlei Bartel Legal.
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Mo – Fr 08:30 – 18:00
Die Markenanmeldung ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen und sicheren Markenstrategie. Sie verschafft Ihnen exklusive Nutzungsrechte und schützt Ihr Unternehmen vor der Konkurrenz. Eine eingetragene Marke hilft nicht nur dabei, Ihren guten Ruf auszubauen, sondern minimiert auch die Gefahr von Verwechslungen mit anderen Marken und schützt vor unbefugter Nutzung.
Die Markenanmeldung ist der erste Schritt, um Ihre Marke rechtlich zu schützen. Der Prozess umfasst mehrere wichtige Schritte, die wir Ihnen hier im Überblick erklären:
Anmeldung der Marke beim Markenamt: Reichen Sie Ihre Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder bei einer anderen zuständigen Behörde ein.
Bezahlung der Anmeldegebühr: Nach der Anmeldung müssen die entsprechenden Gebühren für die Markenanmeldung entrichtet werden.
Prüfung der Markenanmeldung durch das DPMA: Das Markenamt prüft die Anmeldung auf Eintragungsfähigkeit und mögliche Einwände.
Eintragung der Marke ins Markenregister: Nach positiver Prüfung wird Ihre Marke offiziell eingetragen und erhält rechtlichen Schutz.
Abwarten der Widerspruchsfrist: Es folgt eine Widerspruchsfrist von 3 Monaten, in der Dritte gegen die Eintragung Einspruch erheben können.
Permanente Markenüberwachung nach Eintragung: Um Ihre Marke weiterhin zu schützen, ist eine regelmäßige Markenüberwachung sinnvoll, um mögliche Verletzungen frühzeitig zu erkennen.
Erneuerung des Markenschutzes nach 10 Jahren: Der Markenschutz ist für 10 Jahre gültig und kann danach erneuert werden, um Ihre Marke langfristig abzusichern.
Als spezialisierte Kanzlei im Markenrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung und umfassendes Fachwissen. Unser Ziel ist es, Ihre Marke von Anfang an rechtlich abzusichern, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Die Markenanmeldung beim DPMA erfordert präzise Angaben. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Informationen korrekt zu übermitteln, um den Markenschutz effizient zu sichern. Folgende Punkte müssen Sie bei der Anmeldung beachten:
Angabe der Identität des Anmelders
Geben Sie bei der Markenanmeldung die genauen Firmendaten des Anmelders an.
Dies umfasst den Unternehmensnamen, die Adresse und die rechtliche Struktur des Unternehmens.
Exakte Beschreibung der Marke
Übermitteln Sie die Marke genau in der Form, wie sie später verwendet werden soll.
Dies gilt sowohl für schriftliche als auch elektronische Übermittlungen. Beachten Sie die Formatvorgaben, die vom DPMA festgelegt sind, um eine reibungslose Anmeldung zu gewährleisten.
Wahl des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
Wählen Sie aus den 45 Klassen der Nizza-Klassifikation die für Ihre Marke relevanten Waren und Dienstleistungen aus (z. B. Kleidung, Kosmetik, Elektronik).
Jede Klasse steht für eine bestimmte Produktkategorie, die Ihr Markenschutz abdecken soll.
Unsere Kanzlei für Markenrecht steht Ihnen mit umfassender Beratung und Unterstützung während des gesamten Anmeldeprozesses zur Seite. Jetzt unverbindlich beraten lassen und Ihre Marke sichern!
Die Anmeldegebühr für eine Marke beträgt 300 € für bis zu 3 Klassen. Jede zusätzliche Klasse kostet 100 €. Wenn Sie die Anmeldung elektronisch einreichen, reduziert sich die Grundgebühr auf 290 €.
Die Wahl der richtigen Klassen ist nicht nur aus Kostengründen wichtig.
Es gibt einen Benutzungszwang, der bedeutet, dass Sie die Marke in den gewählten Klassen auch tatsächlich nutzen müssen, damit der Markenschutz bestehen bleibt.
Zudem verlängert sich die Prüfungs- und Bearbeitungszeit, wenn Sie viele Klassen auswählen.
Die folgenden Gebühren gelten für die Anmeldung einer Marke beim DPMA:
Grundgebühr (für 3 Klassen): 300 € (elektronisch: 290 €)
Zusätzliche Klassen: 100 € pro Klasse
Sie möchten Ihre Marke sicher anmelden und rechtlich absichern? Unsere Kanzlei für Markenrecht unterstützt Sie bei jedem Schritt – von der Anmeldung bis zur Überwachung Ihres Markenschutzes. Jetzt Kontakt aufnehmen und Ihre Marke rechtssicher anmelden!
Nachdem Sie Ihre Markenanmeldung beim DPMA eingereicht haben, erfolgt eine gründliche Prüfung der Anmeldung. Das DPMA überprüft jedoch nur, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen, die eine Eintragung der Marke verhindern könnten. Diese Prüfung basiert auf den folgenden Kriterien:
Ist die Marke schutzfähig?
Die Marke muss über Unterscheidungskraft verfügen und darf keine rein beschreibenden oder allgemein gehaltenen Begriffe enthalten.
Sind die formalen Kriterien der Anmeldung eingehalten?
Das DPMA prüft, ob die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle erforderlichen Angaben korrekt übermittelt wurden.
Besteht das Risiko der Irreführung oder Verbrauchertäuschung?
Die Marke darf nicht irreführend wirken oder den Verbraucher in die Irre führen.
Das DPMA überprüft, ob die Marke in irgendeiner Form Verbrauchertäuschung zur Folge haben könnte.
Verstößt die Marke gegen Gesetze oder die guten Sitten?
Die Marke darf keine bestehenden Gesetze oder Vorschriften verletzen und muss den guten Sitten entsprechen.
Wenn das DPMA während der Prüfung auf Mängel stößt, wie zum Beispiel eine fehlende Unterscheidungskraft oder eine offensichtliche Irreführungsgefahr, wird der Unternehmer über die Beanstandungen informiert.
Sollte der Unternehmer nicht reagieren oder die Mängel nicht beheben, wird die Markenanmeldung abgelehnt.
Damit Ihre Markenanmeldung erfolgreich ist, ist es wichtig, diese rechtzeitig und korrekt einzureichen. Unsere Anwaltskanzlei für Markenrecht begleitet Sie durch den gesamten Prozess und hilft, Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden. Jetzt rechtssichere Markenanmeldung starten – mit Unterstützung durch erfahrene Anwälte für Markenrecht!
Wenn keine Beanstandungen vorliegen oder diese erfolgreich vom Unternehmer behoben wurden, erfolgt die Eintragung der Marke im Markenregister des DPMA.
Mit dieser Eintragung erhält die Marke rechtlichen Schutz und der Unternehmer erhält das exklusive Nutzungsrecht an seiner Marke.
Zusätzlich zur Eintragung wird die neue Marke im öffentlichen Markenblatt des DPMA veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über die Markenrechte zu informieren.
Diese Veröffentlichung ermöglicht es anderen Unternehmen oder Personen, Widerspruch gegen die Marke einzulegen, falls sie der Meinung sind, dass die Marke ihre eigenen Rechte verletzt.
Unsere Kanzlei für Markenrecht unterstützt Sie bei der Eintragung Ihrer Marke und sorgt dafür, dass Sie alle notwendigen Schritte korrekt durchführen, um Ihren Markenschutz dauerhaft zu sichern.
Nach der Veröffentlichung der Marke im Markenblatt des DPMA haben Inhaber älterer Marken oder Markenkonkurrenten die Möglichkeit, Widerspruch gegen die eingetragene Marke einzulegen. Dies liegt daran, dass das DPMA nicht prüft, ob bestehende Schutzrechte verletzt werden.
Widersprüche basieren auf sogenannten relativen Schutzhindernissen, die in folgenden Fällen wirksam werden:
Es existieren bereits ältere, identische Marken.
Die Verwechslungsgefahr mit älteren Marken ist zu hoch.
Widerspruchsfrist von 3 Monaten
Nach der Veröffentlichung der Marke haben Dritte drei Monate Zeit, um Widerspruch gegen die Anmeldung einzulegen.
Sollte der Widerspruch erfolgreich sein, wird die Marke gelöscht und die Markenanmeldung wird für ungültig erklärt.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Gebühren für die Markenanmeldung in diesem Fall nicht zurückerstattet werden.
Markenschutz für 10 Jahre
Nach erfolgreicher Eintragung besteht der Markenschutz für 10 Jahre und kann danach gegen eine Gebühr verlängert werden, um den Markenschutz langfristig aufrechtzuerhalten.
Markenanmeldung rechtssicher gestalten: Lassen Sie sich von uns professionell durch den gesamten Anmeldeprozess begleiten und vermeiden Sie potenzielle Widersprüche. Unsere Kanzlei für Markenrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Marke erfolgreich und dauerhaft zu schützen.
Nach erfolgreicher Markenanmeldung und dem Ablauf der Widerspruchsfrist von 3 Monaten ohne Beanstandungen, gilt der Markenschutz für 10 Jahre, beginnend mit dem Eingang der Anmeldung. Dennoch endet der Schutz nicht mit der Eintragung – es ist entscheidend, Ihre Marke auch nach der Anmeldung kontinuierlich zu überwachen.
Warum permanente Markenrecherche wichtig ist
Es ist wichtig, regelmäßig die Markenregister zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine neuen Marken angemeldet wurden, die Ihre Marke verletzen könnten.
Falls Sie auf eine potenzielle Markenverletzung stoßen, können Sie innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen Widerspruch einlegen.
Hilfreiche Tools zur Markenüberwachung
Spezialisierte Tools helfen Ihnen, Verletzungen Ihrer Markenrechte – insbesondere im Internet – schnell und effektiv zu erkennen.
Diese Tools ermöglichen eine regelmäßige und automatisierte Überwachung, sodass Sie rechtzeitig auf potenzielle Konflikte reagieren können.
Unsere Kanzlei für Markenrecht unterstützt Sie bei der Markenüberwachung und sorgt dafür, dass Ihre Rechte auch langfristig geschützt bleiben. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur präventiven Markenrecherche und helfen Ihnen, auf Markenverletzungen schnell zu reagieren. Jetzt Beratung zur Markenüberwachung anfordern und Ihre Marke dauerhaft schützen!
Der Markenschutz einer eingetragenen Marke gilt zunächst für 10 Jahre ab dem Datum der Anmeldung beim Markenamt. Nach Ablauf dieser Frist haben Unternehmer die Möglichkeit, den Markenschutz zu verlängern – allerdings gegen eine Gebühr, die sich nach der Anzahl der Klassen richtet, für die die Marke ursprünglich eingetragen wurde.
Erneuerung der Marke – Was Sie beachten sollten
Um den Schutz Ihrer Marke über die ersten 10 Jahre hinaus aufrechtzuerhalten, müssen Sie eine Verlängerungsgebühr zahlen.
Diese Gebühr variiert je nachdem, wie viele Waren- und Dienstleistungsklassen bei der Anmeldung berücksichtigt wurden.
Stellen Sie sicher, dass Sie die Erneuerung rechtzeitig beantragen, um die kontinuierliche Gültigkeit Ihrer Marke zu gewährleisten.
Vorsicht vor Betrügern!
Nach der Markenanmeldung erhalten Sie möglicherweise Post von Dritten, die Ihnen Zahlungsaufforderungen oder angeblich notwendige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Markenregistrierung anbieten.
Seien Sie vorsichtig! Reagieren Sie nur auf offizielle Post vom DPMA oder dem EUIPO und konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.
Vermeiden Sie es, auf nicht autorisierte Angebote einzugehen, um Betrug zu verhindern.
Unsere Kanzlei für Markenrecht unterstützt Sie nicht nur bei der Anmeldung und Überwachung Ihrer Marke, sondern auch bei der Erneuerung des Markenschutzes. Wir stellen sicher, dass Ihr Markenschutz immer auf dem neuesten Stand bleibt. Kontaktieren Sie uns für eine rechtssichere Markenverlängerung!
Die Markenanmeldung ist der erste Schritt, um Ihre Marke rechtlich zu schützen und von der Konkurrenz abzuheben. Sie schützt nicht nur Ihre unternehmerische Identität, sondern schafft auch Vertrauen bei Ihren Kunden. Als spezialisierte Anwälte für Markenrecht begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Markeneintragung und darüber hinaus.
Als erfahrene Anwälte im Bereich Markenrecht bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung bei der Anmeldung Ihrer Marke:
Beratung zur Markenstrategie: Wir helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Markennamens und der Festlegung der richtigen Markenform (Wortmarke, Bildmarke, kombinierte Marke).
Prüfung der Markenschutzfähigkeit: Wir stellen sicher, dass Ihre Marke die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen erfüllt und keine Schutzhindernisse bestehen.
Markenrecherche: Bevor Sie Ihre Marke anmelden, prüfen wir, ob ähnliche oder identische Marken bereits eingetragen sind, um Markenkollisionen zu vermeiden.
Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses: Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der relevanten Klassen für Ihre Marke, die in der Nizza-Klassifikation unterteilt sind.
Einreichung und Überwachung der Anmeldung: Wir reichen Ihre Markenanmeldung professionell beim DPMA, EUIPO oder der WIPO ein und begleiten Sie durch den gesamten Anmeldeprozess.
Widerspruchsverfahren: Falls ein Dritter gegen Ihre Markenanmeldung Widerspruch einlegt, vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen, den Markenschutz zu sichern.
Verlassen Sie sich auf die Expertise unserer Kanzlei für Markenrecht. Wir beraten Sie individuell, begleiten Sie während des gesamten Anmeldeprozesses und sorgen dafür, dass Ihre Marke sicher und erfolgreich geschützt wird. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung zur Markenanmeldung und lassen Sie sich rechtssicher und professionell unterstützen!
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